A
G B
a) Kursbedingungen
- tauchbar ist berechtigt, Entscheidungen hinsichtlich der Anfangs- und Endzeit des Kurses festzulegen.
- Alle Kursteile werden gemäß PADI Standards durchgeführt. Für die Präsentation der Inhalte ist tauchbar zuständig.
- tauchbar kann Schüler, die den Kurs stören oder andere Schüler behindern bzw. Schüler, welche nicht den Kurs- oder Standardanforderungen von PADI entsprechen, aus dem Kurs auszuschließen. Es besteht dann kein Recht auf Rückzahlung des Kurspreises.
- Erst nach Erhalt der Einschreibegebühr von 20 %, mindestens jedoch von 50 € des jeweiligen Kurses verpflichtet sich tauchbar zur Annahme des Schülers.
- Zusatzleistungen während des Kurses wie Fahrten, Hotelreservierungen oder Ähnliches sind kein Bestandteil dieses Vertrages, sofern nichts Anderes vertraglich vereinbart wird. Sie obliegen weder den Pflichten von Tauchbar noch wird dafür eine Haftung übernommen.
- Für das pünktliche Erscheinen während des Kurses ist der Schüler selbst verantwortlich. Zusatzlektionen zum gebuchten Basiskurs sind separat und kostenpflichtig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird. Etwaige Zusatzlektion (Theorie und/oder Praxis) orientieren sich an der gültigen Preisliste.
- Das Nichterlangen der PADI Leistungsanforderungen führt zur Nichtbrevetierung.
- Dem Schüler wird empfohlen, eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Gesundheitsschäden bzw. Materialverlusten abzuschließen. Es besteht seitens tauchbar keine Haftung mit Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Alle Aussagen in der Anmeldung und den Vertragsbedingungen gelten als Statthaft im Sinne der Gender-Richtlinien und werden geschlechtsneutral ausgedrückt.
- Der Schüler haftet für die Leihausrüstung von tauchbar bei Beschädigung oder Verlust. tauchbar weist hierbei insbesondere auf den sicheren Transport und die Lagerung von geliehenen Ausrüstungsgegenständen und den damit verbundenen Risiken hin, welche vom Schüler selbstschuldnerisch zu tragen sind.
- Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart.
b) Zahlungsbedingungen für Kurse
- Die Einschreibegebühr von 20 %, mindestens jedoch von 50 € ist sogleich bei der Anmeldung fällig.
- Die Einschreibgebühr wird bei Stornierung durch den Schüler nicht zurückgezahlt. Als Stornierung wird auch betrachtet, wenn der Schüler den jeweiligen Kurs ohne schriftliche Begründung nicht antritt, sofern keine Regelung nach 2c) vereinbart wird.
- Die restliche Kursgebühr ist 14 Tage vor Beginn des Kurses ohne weitere Aufforderung an tauchbar zu zahlen. Tauchbar bietet auch die Möglichkeit des Lastschrifteinzuges an.
- Es obliegt der Kulanz von tauchbar, bei Stornierung oder Nichtantritt eines Kurses, den Kurspreis in Form einer Gutschrift für einen anderen Kurstermin gutzuschreiben. Dies setzt jedoch die sofortige Bezahlung des gesamten Kurspreises voraus.
- Mit Hinweis auf § 312d Absatz 3 Nr. 6 BGB gelten die Regeln des Fernabsatzes nicht, weil es sich um eine Dienstleistung aus dem Bereich Freizeitgestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines angegebenen Zeitraums handelt.
c) Rückzahlungsbedingungen bei Kurse
- Die Einschreibegebühr wird generell nicht zurückbezahlt.
- Stornierungen aus Gesundheitsgründen bedürfen eines Nachweises durch ärztliches Attest, welches tauchbar zuzuleiten ist.
- Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest bis 4 Wochen vor Kursbeginn werden eventuell bezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr, ungekürzt erstattet.
- Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden eventuell bezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr, bis zu 60% ungekürzt erstattet.
- Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest 1-13 Tage vor Kursbeginn werden eventuell bezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr, bis zu 30% ungekürzt erstattet.
- Ab Beginn des Kurses sind keinerlei Rückzahlungen wegen Stornierungen mehr möglich.
- In Stornierungsfällen, in denen der Schüler die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, hat Tauchbar grundsätzlich den Anspruch auf die ausstehenden Beträge abzgl. der oben vereinbarten Rückzahlungen.
d) Preise und Zahlung bei Produkten
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung können gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Kaufpreis wird grundsätzlich in bar oder per Scheck beim Erwerb erhoben. Wird eine Lieferung der Ware durch einen geeigneten Transporteur vereinbart, so ist des Kaufpreises ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Konto: Frank Hoerner - Stadtsparkasse Düsseldorf - BLZ 30050110 . Kto. 1005259237
e) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bei Produkten
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
f) Lieferung bei Produkten
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
g) Gefahrübergang bei Versendung
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen der Ware die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
- Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt. Erfolgt eine Weiterveräußerung trotzdem, tritt der Besteller die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
h) Gewährleistung und Mängelrückgabe sowie Rückgriff / Herstellerregress
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
i) Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von tauchbar in Düsseldorf, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.





